Tierschutz
Tierschutz - gesetzliche Anforderungen
Die Mindestanforderungen für die Pferdehaltung in Ställen sind im Tierschutzgesetz einerseits und den an den Bedürfnissen der Tiere ausgerichteten Richtlinien für die Pferdehaltung z.B. der
Reiterverbände und Landwirtschaftskammern andererseits festgehalten.
Gesetzlich vorgeschrieben ist der freie Zugang zu einem vor Wettereinflüssen schützenden Stall. Pferde dürfen auf Wiesen nicht ohne Unterstand gehalten werden. Sie müssen sich vor praller Sonne
wie auch schlechtem Wetter oder Insekten schützen können. Ein trockener Liegeplatz ist wichtig, selbst wenn einige Pferde ihn nicht annehmen. Zugang zu sauberem Wasser ist ebenso vorgeschrieben und
vor allem auf Ganztagsweiden notwendig.
Schutz und Wasser müssen jeweils für alle Herdenmitglieder erreichbar und ausreichend groß sein. Auch das rangniedrigste Tier muss sich unterstellen und trinken können.
Als artgerecht gilt bei Boxenhaltung eine Stallfläche mindestens in der Größe des Quadrats der doppelten Widerristhöhe (2xWh)²; bei einem Warmblut von 1,70 m Stm. sollte eine Box daher
mindestens 11-12 qm groß sein.
In Gruppenhaltung mit gesonderten Flächen zur Fütterung und ständigem Zugang zum Auslauf sollte immerhin noch eine Fläche vom zweieinhalbfachen Quadrat der Widerristhöhe als Liegefläche vorhanden
sein; bei einem Pony von 1,50 m Stm. wären das ca. 6 qm.
(Richtlinien zur Pferdehaltung des BMELV)